Hatespeech – Schutzlos gegen digitale Gewalt?

,

Hatespeech – Schutzlos gegen digitale Gewalt?

 

Streit und Feindseligkeiten gibt es nicht erst seit dem Internet. Da wo Menschen sich begegnen treffen auch Meinungen aufeinander, regen die Diskussionen an. Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung ungehindert und ungefiltert zu äußern. Jedoch gibt es Grenzen.

Hatespeech ist der Ausdruck von Hass mittels verbaler Sprache, Texte, Bilder oder Videos gegen Einzelpersonen oder Gruppen, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung dienen. Synonym spricht man von Hassrede, Hetze und Beleidigung. Die Ausdrücke sind oft rassistischer, antisemitischer oder sexistischere Natur.

Wer ist betroffen?

Laut einer neuen repräsentativen Umfrage im Auftrag von Hate Aid und der Alfred-Landecker-Stiftung (2021, durchgeführt bei insgesamt 2000 Personen im Alter von 18-80 Jahren in allen EU-Mitgliedsstaaten) haben 91% der jungen Erwachsenen bereits mehrmals Hass und Hetze im Internet als Zeuge gesehen. 50% der jungen Erwachsenen von 18 bis 35 Jahren war sogar schon persönlich von digitaler Gewalt betroffen. Laut der Landesanstalt für Medien NRW (Studie 2018) haben bereits 96% der jüngeren User im Alter von 14-24 Jahren Hatespeech online erlebt (selbst betroffen oder passiv mitgelesen). Dies liegt daran, dass Kinder und Jugendliche die sozialen Netzwerke (Instagram, Snapchat, YouTube, Tiktok,) besonders aktiv nutzen.

Woher kommt der Hass im Netz?

Abwertende Einstellungen werden im Netz sichtbar. Der Sozialpsychologe Andreas Zick spricht von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, einem Verhalten, das Menschen diskriminiert oder mit Vorurteilen belastet, sowie abwertet, weil sie zu einer bestimmten Gruppe innerhalb der Gesellschaft gehören. Meist zeigt sich das in Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus, aber auch in Abwertung aufgrund der Religion (z.B. Diskriminierung von Muslimen oder Juden), sexueller Orientierung oder in sozialer Erniedrigung der „anderen Gruppe (Arbeitslose, Obdachlose…).

Ursache ist laut Zick meistens ein Mangel an Selbstwertgefühl oder die Angst, dass andere einem etwas wegnehmen. Mit dem Abwerten der anderen Gruppe, wird die eigene Gruppe aufgewertet. Zick spricht vom Wunsch von Machterhalt, „Wir“ gegen „Die“.

Andere Beweggründe von Hatespeech können auch die Provokation und Austesten von Grenzen sein, die Kompensation von Frust- und Minderwertigkeitsgefühlen, Angst vor Statusverlust, Peer-Druck, politisch-ideologische Überzeugungen, manchmal aus vermeintlichem Spaß und Unterhaltung (Erjavec/Kovacic, 2012; Ballaschk et al., 2021). Diese Faktoren werden „Push-Faktoren“ genannt, welche dabei die motivierenden Aspekte darstellen, die für den „inneren“ Antrieb sorgen.

Ein weiterer Faktor ist die sogenannte Filterblase (Echokammer). Wir folgen eher Menschen die eine ähnliche Meinung vertreten und die Algorithmen setzen uns vorwiegend Inhalte vor, welche unseren Interessen entsprechen. So kann es sein, dass in unserer Filterblase sich so Meinungen gegenseitig hochschaukeln und radikalisieren können. Es fehlen regulierende Gegenreaktionen, auch „Pull-Effekt“ genannt.

Das Gespräch ohne Gesicht kann schneller zu Hass im Netz verleiten. Einerseits posten viele im Netz anonym und trauen sich auch deshalb offen zu hetzen. Außerdem ist die Mimik, Gestik und Körperhaltung des Gegenübers im Netz nicht zu erkennen. Die fehlende Resonanz kann hemmungsloser machen und digitale Gewalt fördern (Online Disinhibition Effect).

Konsequenzen von Hatespeech – Kinder tragen ein hohes Risiko

Hatespeech verletzt, verängstigt und kann die mentale Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen. Besonders Kinder und Jugendliche werden verunsichert. Ihr Selbwertgefühl wird geschwächt. Scham und Angst erschweren den Kindern und Jugendliche sich Hilfe zu holen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden. Kinder besitzen wenig Medienkompetenz, sie können die möglichen Gefahren nicht einschätzen und wissen nicht immer wie sie sich schützen oder wehren können.

Was tun gegen Hatespeech?

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Jede Person hat das Recht Ihre Meinung angemessen zu äußern, jedoch keinen Hatespeech zu verüben. Auch ist das Internet kein gesetzloses Vakuum. Hatespeech ist durch die Gesetze gegen Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung und Schutz der Privatspäre umrissen und reguliert.

Zunächst sollten sie Beweise sichern (Screenshot abspeichern). Hasskommentare können direkt bei der Plattform (Facebook, Instagram …) gemeldet werden, der Autor kann blockiert werden. Die Plattform kann Hasskommentare löschen oder verbergen.

Betroffene oder Zeugen können Hatespeech auf der BEE SECURE Stopline melden. Die Inhalte werden von Analysten auf ihre Illegalität geprüft und entsprechend an die Polizei weitergeleitet.

Direkt Betroffene können eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wenn sie Zeuge von Hatespeech wurden, zeigen sie Zivilcourage. Melden sie den Hatespeech bei der BEE SECURE Stopline und der Plattform. Wenn Sie möchten, können sie sich auch in die Diskussion einbringen und versuchen diese mit gezielten positiven Erwiderungen wieder auf eine sachliche Ebene zurückzuholen. Wenig hilfreich ist jedoch Counterspeech (Gegenrede) durch weitere negative Kommentare und mit Argumenten, welche gezielt die Gegenperson persönlich angreifen, da diese die Diskussion eher anheizen – „Don’t feed the troll“. Allgemein ist es wichtig und hilfreich Aussagen kritisch zu hinterfragen, Fake News zu entlarven und Behauptungen nicht einfach so hinzunehmen oder sofort zu glauben.

Sehen sie nicht weg, melden sie Hatespeech bei der BEE SECURE Stopline:

neues Plakat

Wir freuen uns, unser neues Plakat vorzustellen: Es kann auch...

Sexuell Gewalt géint Kanner mellen

Den 18. Oktober 2021 ass den 2. Block vun der...